Grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen 17 und 55 Jahren als potenzieller Stammzellspender registriert werden.
Grundsätzlich kann jeder im Alter zwischen 17 und 55 Jahren als potenzieller Stammzellspender registriert werden. Registrierte 17-Jährige dürfen dann zwar noch keine Stammzellspenden spenden, werden aber ab dem 18. Geburtstag automatisch in unserer Datei aktiviert und bei der Suche nach Spendern entsprechend berücksichtigt.
Falls du bereits in einer Datei erfasst bist, ist eine erneute Aufnahme nicht erforderlich. Solltest du unter einer chronischen Erkrankung oder einer anderen schweren Erkrankung leiden oder gelitten haben oder regelmäßig Medikamente einnehmen, halte bitte Rücksprache mit der DKMS.
Seit August 2020 dürfen sich auch Personen unter 50 Kilogramm Körpergewicht in die DKMS aufnehmen lassen. Die Gewichtsuntergrenze als Zugang zu einer Registrierung als Stammzellspender:in ist somit entfallen. Die Zahl der Stammzellen, die bei der Spende entnommen werden können, ist vom Gewicht abhängig: Bei höherem Gewicht können in der Regel mehr Stammzellen gewonnen werden. Außerdem ist bei einer geringen Zahl von transplantierten Zellen erfahrungsgemäß die Chance für eine erfolgreiche Transplantation geringer.
Bei niedrigem Körpergewicht des Spenders kann also die Zahl der Stammzellen, die transplantiert werden können, so niedrig sein, dass eine erfolgreiche Transplantation erschwert wird.
Für eine Neuaufnahme wie auch für eine Spende gilt als Obergrenze ein Body-Mass-Index (BMI) von 40. Dies hat diverse Gründe: Während eine Stammzellspende für gesunde Menschen ungefährlich ist, bestehen durchaus gesundheitliche Bedenken bei Vorliegen zusätzlicher Risikofaktoren. Starkes Übergewicht ist leider eines dieser Risiken.
Problematisch ist starkes Übergewicht, weil beide verfügbaren Entnahmeverfahren eine Gefährdung des Spenders darstellen: Einerseits besteht ein grundsätzlich erhöhtes Narkoserisiko. Andererseits birgt auch die periphere Stammzellentnahme unabsehbare Risiken etwa aufgrund der Schwierigkeit, das hierfür notwendige Medikament korrekt zu dosieren. Letztes erhöht zusätzlich die Nebenwirkungen. Zudem ist die Knochenmarkentnahme möglicherweise aus rein anatomischen Gründen nicht durchführbar.
Die Komplikationsrate ist leider ab einem gewissen Übergewicht erhöht. Die Gewichtsobergrenze soll also niemanden diskriminieren, sondern dient ausschließlich dem Schutz unserer Spender, denen gegenüber wir auch eine hohe Verantwortung haben.
Wie bei vielen anderen Krankheiten, kommt es auch bei einer Depression/Angststörung auf den Schweregrad an. So ist zunächst die Frage, ob der potenzielle Spender durch die psychische Erkrankung eingeschränkt ist und wie belastbar er im Alltag ist. Denn die Spendensituation stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar, die es obendrein zu bewältigen gilt.
Uns geht es hierbei nicht nur um die Frage, ob der Spender zuverlässig zur Entnahme erscheinen kann, sondern mindestens ebenso sehr darum, wie er mit der Situation nach der Spende umgehen kann. Immerhin bekäme er durch eine Spende in gewisser Weise einen schwerkranken ‚Blutsverwandten‘ dazu, um den sich viele Spender dann durchaus ernsthafte Sorgen machen.
Besonders problematisch ist ferner, dass etliche Psychopharmaka häufig Blutbildveränderungen verursachen. In dieser Hinsicht sind vor allem Neuroleptika problematisch, welche eine Stammzellspende leider nicht ermöglichen. Wenn psychische Erkrankungen wie schwere behandlungsdürftige Depressionen, Borderline-Syndrom sowie jegliche Form von Psychosen, schizoaffektiven Störungen oder bipolar/manisch affektive Erkrankungen vorliegen, ist eine Aufnahme als Stammzellspender leider nicht möglich.
Wenn man aber nur unter einer „leichten“ Depression leidet, die Behandlung zeitlich begrenzt ist und man sich fit genug fühlt, den Alltag zu bewältigen, dann ist eine Aufnahme auch trotz Medikation (mit weniger problematischen Substanzen wie etwa Citalopram oder Fluoxetin) vertretbar.
Ein bekannter Diabetes mellitus Typ I ist für die Aufnahme in die Spenderdatei aus Spender- und Empfängerschutzgründen problematisch.
Der Diabetes mellitus Typ I ist eine Autoimmunerkrankung, bei der die insulinbildenden Zellen in der Bauchspeicheldrüse zerstört werden. Da die übertragenen Stammzellen Zellen des Immunsystems sind, kann somit eine Übertragung der Erkrankung auf den Patienten nicht sicher ausgeschlossen werden. Beim ohnehin sehr geschwächten Patienten lässt sich der Krankheitsverlauf leider nur sehr schwer abschätzen, so dass gehäuft mit schweren Komplikationen beim Patienten zu rechnen ist.
Außerdem können bei Diabetes infolge der erhöhten Blutzuckerspiegel mögliche Folgeschäden bestehen, die – wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß – zu Schädigungen der Nerven und Blutgefäßen führen. Durch eine Stammzellspende möchte man hier nicht das Risiko einer Verschlechterung der Grunderkrankung eingehen.
Daher ist bei Vorliegen eines Diabetes mellitus Typ I eine Spende aus Spender- und Empfängerschutzgründen nicht möglich.
Bei Diabetes mellitus Typ II werden Zellen teilweise gegenüber Insulin resistent. So kann die im Blut zirkulierende Glukose nicht ausreichend in die Zellen aufgenommen werden. Erhöhte Blutzuckerspiegel können – wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß – zu Schädigungen der Nerven und Blutgefäße führen. Durch eine Stammzellspende möchte man hier nicht das Risiko einer Verschlechterung der Grunderkrankung eingehen.
Die Aufnahme in unsere Spenderdatei ist bei Diabetes daher leider nicht möglich.
Bei Vorliegen einer rheumatischen Erkrankung ist eine Stammzellspende (auch bei aktueller Beschwerdefreiheit) leider nicht möglich. Hierzu zählen u.a. die rheumatoide Arthritis, der Morbus Bechterew und auch die juvenile Arthritis. Grund ist, dass es sich dabei um eine Autoimmunerkrankung handelt.
Da bei der Stammzelltransplantation Zellen des Immunsystems übertragen werden, bestünde die Gefahr, dass es entsprechende Reaktionen auch beim Empfänger gibt. Dieser ist aber zu diesem Zeitpunkt bereits durch seine Grunderkrankung, die Chemotherapie zur Vorbereitung der Transplantation und die Transplantation selbst höchst belastet. Eine Autoimmunreaktion will man darum unbedingt vermeiden; deshalb ist bei fast allen Autoimmunerkrankungen, also auch bei Diabetes mellitus Typ I, eine Stammzellspende und damit auch eine Aufnahme in die Spenderdatei leider nicht möglich.
Leider kommen Menschen mit einer bösartigen Erkrankung in der Vorgeschichte als Stammzellspender nicht in Frage.
Jeder, der jemals an einer bösartigen Neubildung erkrankt war (genauer gesagt, an einer „nicht eindeutig gutartigen“), ist damit dauerhaft von Blut- oder Stammzellspenden ausgeschlossen. Unabhängig davon, wie lange die Erkrankung zurückliegt und unabhängig davon, wie erfolgreich die Therapie war oder ist.
Der gelegentliche Konsum von Marihuana/Cannabis würde kein Aufnahmehindernis darstellen. Allerdings liegt die Betonung hier auf ‚gelegentlich‘.
Einer der Gründe ist, dass bei regelmäßigem Drogenkonsum jeglicher Art allgemein die Frage nach der Zuverlässigkeit eines Spenders gestellt werden muss. Eine medizinisch relevante Gefährdung erwarten wir nicht; ein unzuverlässiger Spender dagegen ist hochgradig problematisch, da Stammzelltransplantationen in eng geplanten Zeitabläufen durchgeführt werden müssen, um das Leben des Patienten nicht aufs Spiel zu setzen.
Wichtig ist es für uns zu erfahren, was konsumiert wird und wie lange schon konsumiert wird, d.h. falls es sich doch um einen langen Zeitraum handelt, wäre es besser, sich nicht registrieren zu lassen. Falls dies nicht der Fall sein sollte und man fähig und bereit ist, den Konsum einzustellen, kann man sich als potenzieller Stammzellspender registrieren lassen.
Aufnahme und Spende mit einem gut eingestellten Bluthochdruck oder einem Mitralklappenprolaps ohne Beschwerden ist möglich. Ebenso mit zu schnellem oder zu langsamen Ruhepuls, solange dieser regelmäßig ist. Die meisten anderen behandlungs- oder kontrollbedürftigen Herz-Kreislauf-Erkrankung schließen auf Grund eines deutlich erhöhten Risikos für Komplikationen bei der Spende leider von der Registrierung aus; zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, Gefäßwandschäden und Arteriosklerose (insbesondere wenn die Einnahme von Blutverdünnern notwendig ist), Herzinfarkte, Schlaganfälle oder strukturelle Schädigungen des Herzens wie Klappenfehler. Ein eindeutiger Ablehnungsgrund ist häufige oder dauerhafte Atemnot. Bei anderen Erkrankungen mit Behandlungsbedarf bitte gezielt nachfragen.
Für eine Spende zugelassen werden können grundsätzlich nur gesunde Personen. Bei chronischen Lungenerkrankungen, auch schon im Anfangsstadium, besteht die Gefahr, dass durch eine Spende eine weitere Schädigung der Lunge eintritt. Bei Autoimmunerkrankungen der Lunge besteht zudem das Risiko, die Erkrankung an den Empfänger weiterzugeben. Viele Lungenerkrankungen gehen mit einem erhöhten Narkoserisiko einher. Ein eindeutiger Ablehnungsgrund ist häufige oder dauerhafte Atemnot.
Für eine Spende zugelassen werden können grundsätzlich nur gesunde Personen. Bei chronischen Nierenerkrankungen, auch schon im Anfangsstadium, besteht die Gefahr, dass durch eine Spende eine weitere Schädigung der Nieren eintritt. Bei Autoimmunerkrankungen der Niere besteht zudem das Risiko, die Erkrankung an den Empfänger weiterzugeben.
Für eine Spende zugelassen werden können grundsätzlich nur gesunde Personen. Bei schweren Stoffwechselerkrankungen, auch schon im Anfangsstadium, besteht die Gefahr, dass durch eine Spende eine Verschlechterung oder zeitweise Entgleisung der Stoffwechsellage eintritt. Besonders problematisch sind solche Stoffwechselstörungen, bei denen bereits Folgeschäden, etwa an den Gefäßen, eingetreten sind.
Jede bestehende Infektionskrankheit kann mit der Stammzellspende auf den Empfänger übertragen werden. Das ist auch der Fall, wenn das Immunsystem des Spenders die Erkrankung so im Griff hat, dass dieser selbst keine Beschwerden mehr hat, da der Patient zum Zeitpunkt der Transplantation eben kein funktionierendes Immunsystem besitzt und daher auch nicht vor Infektionen geschützt ist.
Schwere und lebensbedrohliche Infektionen wie HIV schließen wir vor allem zum Schutz des Empfängers von der Spende aus, insbesondere wenn eine vollständige Ausheilung nicht sicher nachweisbar wäre (z.B. Hepatitis C).
Krankheiten des Blutes und des Immunsystems sind problematisch, da bei der Transplantation gerade die Stammzellen des Blutbildenden- und Immunsystems übertragen werden. Und diese sollten bestmöglich funktionieren. (Empfängerrisiko). Auch erworbene Störungen können mit übertragen werden, da im Transplantat ausgereifte Zellen des Immunsystem ebenfalls enthalten sind. Außerdem führen einige Erkrankungen des Blutes zu einem erhöhten Risiko beim Spender - z.B. erhöhtes Thrombose- oder Blutungsrisiko bei Problemen mit Gerinnungsfaktoren.
Eine vergrößerte Schilddrüse (Struma) wird in vielen Fällen durch einen Jodmangel hervorgerufen (Jodmangelstruma). Auch ein Mangel an Schilddrüsenhormonen kann zu einer Vergrößerung der Schilddrüse führen. Die Schilddrüse versucht hierbei die zu geringe Hormonproduktion durch die Bildung von mehr Gewebe zu kompensieren. Bei Beschwerdefreiheit und guter Einstellung der Schilddrüsenhormone stellt beides keine Kontraindikation für eine Spende dar.
Sollte die Ursache der Schilddrüsenunterfunktion eine Schilddrüsen-Operation sein, so stellt dies keinen Hinderungsgrund für die Aufnahme in unsere Spenderdatei dar, sofern sie nicht aufgrund eines Morbus Basedow oder eines Schilddrüsenkarzinoms erfolgte.
Ist die Ursache für die Schilddrüsenunterfunktion eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse (Hashimoto-Thyreoiditis), kann es allerdings sein, dass der potenzielle Spender, zumindest zeitweise, nur für die operative Stammzellentnahme aus dem Beckenknochen zugelassen werden kann. Dies würde genauer abgeklärt werden, sobald der Spender für einen Patienten in Frage kommt. Wenn die Schilddrüsenunterfunktion ohne andere jegliche Schilddrüsenvorerkrankung besteht, ist es ebenso kein Problem.
Der Morbus Hashimoto gehört zu den wenigen Autoimmunerkrankungen, die für eine Stammzellspende kein großes Problem darstellen. Es ist allerdings wichtig, dass die Schilddrüse medikamentös gut eingestellt ist. Außerdem kann es sein, dass der potenzielle Spender – zumindest zeitweise – nur für die operative Stammzellentnahme aus dem Beckenknochen zugelassen werden kann. Dies würde genauer abgeklärt werden, sobald der Spender für einen Patienten infrage kommt.
Ein Morbus Basedow stellt eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse dar, bei der es zu einer Überproduktion von Schilddrüsenhormonen (Hyperthyreose) kommt. Eine Spende kann hierbei sowohl für den Empfänger als auch für den Spender problematisch sein.
Ein Bluthochdruck ist für die Stammzellspende in der Regel unproblematisch, Voraussetzung ist jedoch, dass dieser medikamentös oder diätetisch gut eingestellt ist. Ferner sollte es durch den Bluthochdruck noch nicht zu Schädigungen an den Augen, dem Herzen und Gefäßen gekommen sein. Wenn der Blutdruck gut eingestellt ist, kann man sich als Stammzellspender registrieren.
Mit einer Allergie (auch Lebensmittelallergie, Heuschnupfen oder Medikamentenallergie) ist eine Spende möglich. Eine Ausnahme bilden schwere allergische Reaktionen (wie allergischer Schock, Quincke-Ödem etc.) in der Vorgeschichte. In diesem Fall bitten wir um kurze Rücksprache, da hierdurch möglicherweise die Spendertauglichkeit eingeschränkt sein könnte.
Wie bei vielen anderen Krankheiten, kommt es auch bei einer Depression/Angststörung auf den Schweregrad an. So ist zunächst die Frage, ob durch die psychische Erkrankung Einschränkungen bestehen und wie belastbar der Mensch im Alltag ist. Denn die Spendensituation stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar, die es obendrein zu bewältigen gilt.
Hierbei geht es nicht nur um die Frage, ob der Spender zuverlässig zur Entnahme erscheinen kann, sondern mindestens ebenso sehr darum, wie er mit der Situation nach der Spende umgehen kann. Immerhin bekommt der Spender durch eine Spende in gewisser Weise einen schwerkranken ‚Blutsverwandten‘ dazu, um den sich viele Spender dann durchaus ernsthafte Sorgen machen.
Besonders problematisch ist ferner, dass etliche Psychopharmaka häufig Blutbildveränderungen verursachen. In dieser Hinsicht sind vor allem Neuroleptika problematisch, welche eine Stammzellspende leider nicht ermöglichen. Wenn psychische Erkrankungen wie schwere behandlungsdürftige Depressionen, Borderline-Syndrom sowie jegliche Form von Psychosen, schizoaffektiven Störungen oder bipolar/manisch affektive Erkrankungen vorliegen, ist eine Aufnahme nicht möglich.
Wenn man aber nur unter einer „leichten“ Depression leidet, die Behandlung zeitlich begrenzt ist und man sich fit genug fühlt, den Alltag zu bewältigen, dann ist eine Aufnahme auch trotz Medikation (mit weniger problematischen Substanzen wie etwa Citalopram oder Fluoxetin) vertretbar.
Bei der häufig auftretenden Eisenmangelanämie, ist entscheidend, wo der Hämoglobin-Wert (Hb-Wert) in der Regel liegt. Sollte er regelmäßig bei Frauen unter 11,5 mg/dl bzw. bei Männern unter 13.5 mg/dl liegen, stellt dies ein Problem dar. Wenn aber Eisenpräparate gut vertragen werden und der Eisenspeicher und der Hb-Wert in Ordnung sind, wäre dies kein Ausschlusskriterium für eine Registrierung als potenzieller Stammzellspender
Basaliome und Gebärmutterhalskrebs in situ sind keine Ausschlusskriterien, sofern diese vollständig entfernt wurden und die Kontrollen seitdem unauffällig sind. Hintergrund ist hier, dass in dem Fall eine Streuung der entarteten Zellen (Metastasierung) nicht zu erwarten ist.
Die Registrierung als Stammzellspender bei der DKMS Donor Center gemeinnützige GmbH ist ausschließlich für Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland möglich. Potenzielle Spender mit Wohnsitz im Ausland können sich bei ihren jeweiligen nationalen Stammzellspenderregistern registrieren und stehen damit dem weltweiten Suchlauf zur Verfügung. Eine Liste der nationalen Register findet sich unter https://share.wmda.info/display/WMDAREG/Database