Unter einer gerichteten Spende versteht man die Nabelschnurblutspende für ein erkranktes Geschwisterkind oder einen anderen Verwandten ersten Grades, für den bereits wegen einer Erkrankung eine Indikation zur Transplantation besteht oder entstehen kann. Auf Bescheinigung des behandelnden Arztes kann das Nabelschnurblut nun „gerichtet“ eingelagert, also „reserviert“, werden. Dies ist insofern medizinisch sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung der Gewebemerkmale bei Verwandten vergleichsweise hoch ist (bei Geschwistern 25 %). In dieser speziellen Konstellation kann die Krankenkasse des Patienten auf Antrag die Kosten übernehmen.
Auch die gerichtete Spende ist bei der DKMS Stem Cell Bank möglich. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.