„Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“ Diese sehr persönliche Frage stellen wir uns oft in Situationen, in denen wir Schicksalsschlägen begegnen oder selbst davon betroffen sind. Viel zu oft ist es die Diagnose Krebs, die von einem Tag auf den anderen alles verändert. Bei der DKMS geben wir jeden Tag unser Bestes, um den Blutkrebs zu besiegen.
Sie können uns dabei unterstützen: Mit Ihrem Vermächtnis oder Ihrem Erbe zugunsten der DKMS helfen Sie uns dabei, die Überlebens- und Heilungschancen von Blutkrebspatient:innen zu verbessern.
Das, was von einem selbst bleibt, kann pures Lebensglück – ja sogar Lebenszeit – für Andere sein. Wen Sie in Ihrem Testament berücksichtigen, ist ganz allein Ihre Entscheidung
Neben Menschen, die Ihnen nahestehen, ist es für Sie möglich, auch eine gemeinnützige Organisation wie die DKMS zu bedenken. Schenken Sie durch Ihren letzten Willen Blutkrebspatient:innen auf der ganzen Welt neue Hoffnung auf Heilung.
Immer mehr Menschen möchten einen Teil ihres Nachlasses einem guten Zweck zukommen lassen. Mit einem Testament haben Sie verschiedene Möglichkeiten, über den Tod hinaus Gutes zu tun. Welche Möglichkeit des Nachlasses für Sie infrage kommt, liegt selbstverständlich ganz bei Ihnen. Hier einige Beispiele:
Erbschaft
Mit Ihrem Testament können Sie bestimmen, welche Familienmitglieder, Freunde oder gemeinnützigen Organisationen wie die DKMS Ihr Erbe erhalten. Die Erben übernehmen nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten oder Schulden.
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis können Sie der DKMS einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses vermachen. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag, Wertgegenstände oder einen Vermögensanteil handeln.
Schenkung
Ein Schenkungsversprechen bedeutet, dass Sie ein Sparbuch, Bankkonto, Wertpapierdepot oder eine Lebens- bzw. Rentenversicherung im Todesfall auf eine Person oder Organisation übergehen lassen. Dies erfolgt durch eine „Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall“. Dazu benötigen Sie keinen notariellen Vertrag.
Erbvertrag
Mit dem Erbvertrag sorgen Sie für die Zukunft Ihrer Familie und können gleichzeitig auch noch eine gemeinnützige Organisation unterstützen. Der Erbvertrag muss zwischen mindestens zwei Personen und vor einer Notarin oder einem Notar geschlossen werden. Dieser Vertrag kann in der Regel nicht einseitig geändert oder widerrufen werden.
Zustiftung
Die Zustiftung ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen dauerhaft einem guten Zweck zu widmen. Das gestiftete Vermögen bleibt erhalten und allein die Zinserträge kommen jährlich der DKMS zugute.
Vor- und Nacherbschaft
Mit einer Vor- und Nacherbschaft können Sie über Generationen hinweg vererben. Die Erblasserin oder der Erblasser bestimmt, dass ihr oder sein Vermögen zunächst dem Vorerben (z. B. Ehepartner:in) zukommen soll, legt aber gleichzeitig fest, wer der Nacherbe wird, wenn der Vorerbe verstirbt.
Unsere Einführungsvideos in das Erbrecht bieten Ihnen Basiswissen, erste Hilfestellungen und Anregungen für die Gestaltung und das Aufsetzen Ihres ganz persönlichen Testaments.
1. Warum ein Testament wichtig ist
2. Ein rechtsgültiges Testament verfassen
3. Gemeinnützige Organisation als Erbin
In unserer Broschüre geben wir einen Überblick über das Thema Testament und alle Möglichkeiten der Zuwendung. Ebenso finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Broschüre können Sie auch gerne kostenfrei per Telefon unter 0221 940582-3743 oder per E-Mail bestellen.
DKMS Erbschaftsbroschüre herunterladen
Welchen Erbanteil erhalten die Kinder? Wie hoch sind die gesetzlichen Erbquoten? Über welchen Teil des Nachlasses könnte frei verfügt werden, wenn ein Testament erstellt wurde? Und wie hoch sind eigentlich die Pflichtteile? Solche und ähnliche Fragen erreichen uns immer wieder. Der Erben-Rechner gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, Ihre persönliche Situation zu errechnen.
Birgit und Bernd Fiedler zögerten nicht und registrierten sich bei der DKMS als Stammzellspenderin und Stammzellspender – für das Ehepaar damals eine Herzenssache und der Anfang ihres Engagements gegen den Blutkrebs. „Ich durfte bereits über 60 Jahre lang mein Leben mit Erfahrungen und Erlebnissen füllen“, erklärt Bernd Fiedler. „Es ist unfair, wenn anderen dieses Recht verwehrt bleibt.“
Mit seinem letzten Willen unterstützt das Ehepaar Fiedler deshalb die DKMS. „Damit Blutkrebspatienten wieder ein Leben vor sich haben. So, wie es sein sollte.“
Die DKMS ist Mitglied der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“. Diese übergreifende Initiative gemeinnütziger Organisationen unterstützt Menschen bei ihrem Vorhaben, mit ihrem Erbe Gutes zu bewirken.
Günter Grass zur Frage "Was bleibt?"
Wenn Sie die wichtigsten Punkte beachten, ist es recht einfach, ein Testament zu verfassen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen fachkundig zur Seite und unterstützen Sie gerne dabei!
Ihr Testament in guten Händen: Wir tragen das Erbschaftssiegel. Organisationen und Stiftungen, die das Erbschaftssiegel tragen, verpflichten sich zur Einhaltung der Guten Ethischen Richtlinien für das gemeinnützige Erbe. Zu den Richtlinien zählen: Wahrung der freien Entscheidung, Sorgfalt und Respekt im Umgang mit Ihrem Erbe, Wahrung aller gesetzlichen Vorgaben und höchster Transparenz. Mehr erfahren Sie unter www.erbschaftssiegel.de.
Qualität und Vertrauenswürdigkeit sind die Grundsätze unserer Arbeit und stehen im Fokus unseres Handelns. Mit der Verwendung des Ethik-Signet des Deutschen Fundraising Verbandes verpflichten wir uns als Organisation, die „19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraisingpraxis“ einzuhalten. Das Siegel steht u.a. für: Integrität, Fairness, Datenschutz , Transparenz. Weitere Informationen finden Sie hier.